Die Tätigkeit

Verkäufer/innen veräußern Waren und Dienstleistungen. Dazu informieren und beraten sie Kunden und bieten Serviceleistungen an. Sie nehmen Ware an, zeichnen sie aus und präsentieren sie ansprechend. Zudem prüfen sie den Bestand, führen Qualitätskontrollen durch, bestellen Ware nach und nehmen Reklamationen entgegen.

Verkäufer/innen können in verschiedenen Einzelhandelsfachgeschäften tätig sein, u.a. in Modehäusern, Baumärkten oder im Versandhandel, in Supermärkten und Kaufhäusern, in Gemüseläden, Fleischereien, Fischgeschäften, Bäckereien oder Tabakläden und anderen Facheinzelhandelsgeschäften. Auch in großen Tankstellen mit gemischtem Warenangebot arbeiten sie. Darüber hinaus sind sie auch im Vermietungs- und Verleihgewerbe, etwa in DVD-Verleihen, angestellt.

Die Ausbildung

Verkäufer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 2-jährige duale Ausbildung wird im Handel angeboten. Durch Wahlqualifikationseinheiten verfügt dieser Beruf über eine flexible Ausbildungsstruktur.

Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.

Die Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin kann ggf. durch die darauf aufbauende Ausbildung Kaufmann/-frau im Einzelhandel ergänzt werden.

Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=6628